Ausländerbehörde in NRW erteilt Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug rückwirkend
Wenn eine Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG) erteilt, dann ist dieser prinzipiell erst ab dem Tag der Vorsprache des Ausländers bei der Ausländerbehörde gültig.