Rechtsanwalt Für Ausländerrecht in Berlin
"Ein Land mit nur einer Sprache und einer Sitte ist schwach und gebrechlich. Darum ehre die Fremden und hole sie ins Land."
(Stephan I., der Heilige (975 - 1038), erster König der Ungarn)
Herzlich Willkommen!
IHRE KANZLEI IM AUSLÄNDERRECHT
Rechtsanwalt Björn Cziersky-Reis (Berlin) begrüßt Sie auf seiner Internetseite. Die Kanzlei von Rechtsanwalt Cziersky-Reis ist bundesweit im Ausländerrecht und im Asylrecht tätig. Sie ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung von Mandaten in allen Teilbereichen des Ausländerrechts, des Asylrechts, des Flüchtlingsrechts sowie des Staatsangehörigkeitsrechts. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verteidigung von Ausländern oder Deutschen, denen eine Straftat nach dem Aufenthaltsgesetz (Verstöße gegen die §§ 95 bis 98 AufenthG, zum Beispiel wegen Einschleusung von Ausländern oder falschen Angaben gegenüber der Ausländerbehörde) oder dem Asylverfahrensgesetz (§§ 84 bis 86 AsylVfG) vorgeworfen wird.
Spezialisierung: Ausländerrecht und Asylrecht
Als im Ausländerrecht und im Asylrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei kennen wir die vielfältigen Nöte und Sorgen unserer Mandanten genau. Wenn die Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis nicht mehr verlängern möchte, eine Ausweisung oder Abschiebung droht oder das beantragte Asyl abgelehnt wurde, werden diese Sorgen sehr schnell existenziell. Das gleiche gilt, wenn die Erteilung eines im Ausland beantragten Visums (zum Beispiel zum Ehegattennachzug) von der Deutschen Botschaft abgelehnt wurde (etwa wegen des Verdachts einer Scheinehe). Dies sind nur einige Beispiele dafür, wie viel im Ausländerrecht und im Asylrecht für die Betroffenen auf dem Spiel steht. In diesen oder ähnlichen Fällen sollte deshalb unbedingt sofortige professionelle anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden, wobei es sich wegen der Schwierigkeit der Rechtsfragen empfiehlt, einen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt "Ausländerrecht" zu beauftragen.
Vermeidung von ausländerrechtlichen Problemen
Die Tätigkeit eines im Ausländerrecht tätigen Anwalts fängt aber nicht erst an, wenn die Probleme mit der Ausländerbehörde, der Botschaft oder dem Gericht schon vorhanden sind. Immer mehr Ausländer oder deren (deutsche) Freunde oder Familienangehörige lassen sich schon vorher anwaltlich beraten, um die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen und dadurch spätere aufenthaltsrechtliche Probleme schon im Vorfeld zu vermeiden. Selbstverständlich können wir Ihnen auch schon bei der Vermeidung dieser ausländerrechtlichen Probleme zur Seite stehen.
Beratung bei Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung
Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit der Kanzlei liegt in der Beratung und Vertretung von Ausländern zum Erhalt eines unbefristeten Aufenthaltsrechts in Deutschland (Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG) oder zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerung).
Standortvorteil Berlin
Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Der Standort der Kanzlei in Berlin bietet dabei einen besonderen Vorteil: In unmittelbarer Nähe der Kanzlei befindet sich das Verwaltungsgericht Berlin, das bei jeder Klage gegen die Ablehnung der Erteilung eines Visums durch eine deutsche Botschaft das zuständige Gericht ist, unabhängig von dem Land, aus dem der Antragsteller kommt und unabhängig von dem geplanten Aufenthaltsort des Antragstellers in Deutschland. So muss zum Beispiel die aus Angola stammende Ehefrau eines in München lebenden Deutschen nach Ablehnung der Erteilung des Visums zum Ehegattennachzug wegen des Verdachts der Scheinehe genauso Klage zum Verwaltungsgericht Berlin erheben wie der aus Tunesien stammende Ehemann und die gemeinsamen minderjährigen Kinder, die ebenfalls erfolglos ein Visum zur Familienzusammenführung zu der in Frankfurt lebenden Ehefrau und Mutter beantragt haben. Für unsere Mandanten bedeutet der Kanzleistandort Berlin deshalb den großen Vorteil, dass zu den ohnehin schon nicht geringen Gerichts- und Anwaltskosten nicht auch noch die Fahrt- und Übernachtungskosten des Rechtsanwalts oder Kosten für die Versendung von Gerichtsakten anfallen.
Ihr Anwalt im Ausländerrecht und Asylrecht
Sie erreichen die Rechtsanwaltskanzlei Björn Cziersky-Reis von Montag bis Freitag von 9 bis 18.00 unter der Berliner Telefonnummer 030 / 397 492 57 oder rund um die Uhr per E-Mail unter kontakt@kanzlei-cziersky.de. Post senden Sie bitte an:
Rechtsanwalt Björn Cziersky-Reis
Alt-Moabit 62-63
10555 Berlin (Moabit)
Wir freuen uns über Ihren Anruf oder Ihre E-Mail. Beratungstermine können meist kurzfristig vergeben werden. In dringenden Fällen steht Ihnen Rechtsanwalt Björn Cziersky-Reis natürlich auch außerhalb der normalen Bürozeiten zur Verfügung.
