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Niederlassungserlaubnis für 1.500 Dollar

Dass man Visa kaufen kann, ist nichts Neues. Dass dies auch für eine Niederlassungserlaubnis gilt, ist eher ungewöhnlich. Erst recht, wenn diese von der deutschen Botschaft in Accra ausgestellt worden sein soll.

1.500 Dollar musste ein ghanaischer Staatsangehöriger für eine solche Erlaubnis bezahlen. Dass er damit die Kontrolle am Flughafen in Düsseldorf passieren konnte, grenzt an ein Wunder. Denn eine Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, die gekaufte Erlaubnis war aber nur bis zum 01.02.2015 gültig. Die offenkundige Fälschung hätte also eigentlich leicht auffallen müssen. Fiel sie aber nicht. Auch der Besitzer der gekauften Erlaubnis ahnte nichts davon, dass er betrogen worden war.

Nur die deutsche Freundin wurde misstrauisch, nachdem sie bei der Ausländerbehörde für ihren Freund telefonisch einen Termin vereinbaren wollte um nachzufragen, ob nach der Einreise dort noch irgendetwas zu veranlassen sei. Die Ausländerbehörde konnte ihren Freund im „System“ (Ausländerzentralregister) nämlich nicht finden. Erst das Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Cziersky-Reis in dessen Kanzlei brachte Gewissheit.

Nachdem Rechtsanwalt Cziersky-Reis den Sachverhalt wunschgemäß der Ausländerbehörde Berlin mitgeteilt hatte, reiste der Mandant zeitnah wieder aus Deutschland aus. Der „Urlaub“, den er da gebucht hatte, war leider ziemlich teuer.

Nun wird der Mandant bei der deutschen Botschaft in Accra ein richtiges Visum (Schengen-Visum) beantragten. Man darf sehr gespannt sein, ob die Botschaft die im Visumverfahren zu prüfende „Rückkehrbereitschaft“ bejahen wird.

Nachtrag (30.05.2012): Die deutsche Botschaft in Accra hat die Erteilung des beantragten Schengen-Visums abgelehnt. Am 30.05.2012 hat Rechtsanwalt Cziersky-Reis Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht.