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Die zuständige Auslandsvertretung in der Türkei hat in einem von Rechtsanwalt Cziersky-Reis vertretenen Fall den Nachzug eines 14-jährigen Jungen zu seinen in Deutschland lebenden Eltern und seinem Bruder im Remonstrationsverfahren doch noch gestattet. Die Erteilung des Visums, das zunächst ohne anwaltliche Hilfe beantragt worden war, wurde von der Auslandsvertretung abgelehnt, weil der Lebensunterhalt der Familie nicht gesichert sei. Die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland hatte der Erteilung des Visums ebenfalls nicht zugestimmt.
