Kosten - Anwalt im Ausländerrecht
Allgemeines
Die Vergütung des Rechtsanwalts bestimmt sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz: RVG). Im RVG ist ausführlich geregelt, welche Vergütung der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit in einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren berechnen darf (und muss).
Das RVG kommt nur dann nicht zur Anwendung, wenn der Anwalt und der Mandant eine schriftliche Honorarvereinbarung abschließen, die über die gesetzlich geregelte Vergütung nach dem RVG hinausgeht. In einer solchen Honorarvereinbarung kann insbesondere eine Pauschalvergütung vereinbart werden. Möglich ist auch eine Vereinbarung der Vergütung nach festen Stundensätzen.
Vor jeder Annahme eines Mandats bespricht Rechtsanwalt Cziersky-Reis ausführlich die vom Mandanten im Falle einer Beauftragung zu zahlende Vergütung. Im Regelfall wird eine Honorarvereinbarung zu einem Pauschalpreis abgeschlossen, damit der Mandant genau weiß, welches Honorar er für die Tätigkeit des Rechtsanwalts bezahlen muss. Dies hat für den Mandanten den Vorteil, dass er nach Abschluss seines Falles nicht von einer Rechnung überrascht wird, mit der er nicht gerechnet hat.
Wenn Sie wissen möchten, wie viel Sie für eine Vertretung durch Rechtsanwalt Cziersky-Reis bezahlen müssten, rufen Sie einfach in der Kanzlei an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Fragen zu den Kosten einer anwaltlichen Vertretung werden von Rechtsanwalt Cziersky-Reis stets kostenlos beantwortet.
Kosten einer Erstberatung
Gemäß § 34 Absatz 1 Satz 3 Halbsatz 3 RVG darf ein Rechtsanwalt für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190,- € (netto) berechnen. Gemäß § 2 Abs. 2 RVG i.V.m. Nr. 7008 des Vergütungs-verzeichnisses kommt dazu noch die gesetzliche Umsatzsteuer, so dass derzeit (19 % Umsatzsteuer) die Höchstgebühr für eine Erstberatung 226,10 € beträgt.
Eine ausführliche und persönliche Erstberatung im Ausländerrecht kostet bei Rechtsanwalt Cziersky- Reis pauschal 90, - € (inkl. Umsatzsteuer).
